Der Außerordentliche Landessporttag am 30. November 2024 in Burg hat wichtige Beschlüsse zu den LSB-Mitgliedsbeiträgen und eine Zuordnung der Vereinsmitglieder zu den Landesfachverbänden beschlossen (wir haben informiert). Diese Beschlüsse haben wesentliche Auswirkungen auf die aktuell von allen Mitgliedsvereinen durchzuführende Bestanderhebung in LSB4Sports. Deshalb stellen wir an dieser Stelle noch einmal alle wichtigen Fakten zusammen.
Mitgliedsbeiträge im LSB Sachsen-Anhalt
Ab 1. Januar 2025 gelten die vom Landessporttag mehrheitlich beschlossenen Jahresbeiträge für die Mitgliedschaft im LSB Sachsen-Anhalt in Höhe von 3,00 Euro für Kinder und Jugendliche und 6,50 Euro für Erwachsene pro Jahr. Es ist die erste Beitragsanpassung seit 13 Jahren. Die Beiträge werden den Vereinen über ihren jeweiligen Kreis- oder Stadtsportbund in Rechnung gestellt.
Mitgliederzuordnung zu einem Landesfachverband
Weiterhin haben die Delegierten des Landessporttages nach einer nahezu zweijährigen Diskussion Präzisierungen bei der Zuordnung von Vereinsmitgliedern zu einem Landesfachverband (LFV) beschlossen. Damit folgt der LSB Sachsen-Anhalt einer seit Jahren gängigen Praxis des deutschen Sports auf Bundesebene. Die ab 1. Januar 2025 gültige Richtlinie zur Durchführung der LSB-Bestandserhebung besagt, dass sich die Mitglieder eines Vereins bzw. einer Vereinsabteilung dem LFV zuordnen müssen, dessen Sportart sie hauptsächlich betreiben und sind dort beitragspflichtig.
Mitglieder, für die keine eindeutige Zuordnung möglich ist bzw. für die es keinen LFV gibt zahlen ab 1. Januar 2025 folgenden Solidarbeitrag:
Kinder und Jugendliche 2,50€/Erwachsene 5,00€ pro Jahr.
Mitglieder, die sich eindeutig einem Landesfachverband zuordnen lassen und nicht Mitglied im jeweiligen LFV sind, zahlen ab 1. Januar 2025 folgenden Solidarbeitrag:
Kinder und Jugendliche 15,00 €/Erwachsene 25,00 € pro Jahr.
Hinweis: Diese Regelungen gelten ab 01.01.2025.
Für alle Vereine, die ihre Bestandserhebung bis zu 31.12.2024 in der Datenbank LSB4Sports abgeschlossen haben, gelten damit übergangsweise für 2025 die alten Solidarbeiträge für Mitglieder ohne Verbandszuordnung: (Kinder und Jugendliche 1,50€/Erwachsene 3,50 € pro Jahr)
Wie ordne ich bisher verbandsungebundene Mitglieder einem Landesfachverband zu?
Welche Sportart betreiben die Mitglieder hauptsächlich?
Gibt es für diese Sportart einen Landesfachverband?
(Übersicht der Landesfachverbände und deren Ansprechpartner)
Für diese Mitglieder einen Aufnahmeantrag beim Landesfachverband stellen.
(Hinweis: Ein Turn- und Sportverein wird automatisch Mitglied im LTV/S-A mit seinen
Einzelmitgliedern, die nach der jährlichen, an den LSB abzugebenden
Bestandsmeldung Sportarten und Freizeitsportbereiche im Sinne von § 3 der Satzung des LTV/S-A Satzung betreiben und unter Turnen gemeldet sind.
Mit der Mitgliedschaft im LTV/S-A erwirbt der Turn- und Sportverein zugleich die
Zugehörigkeit zu einem zuständigen Fachgebiet.)
Bisher als verbandsungebundene eingetragene Mitglieder in LSB4Sports dem jeweiligen Landesfachverband digital zuordnen.
Achtung: Wird die Bestandserhebung des Vereins in LSB4Sports erst nach dem 31.12.2024 abgeschlossen und es erfolgt keine Zuordnung zu einem LFV, greifen für diese Mitglieder automatisch die ab 1. Januar 2025 gültigen Solidarbeiträge.
Bei Fragen zur richtigen Zuordnung der Mitglieder helfen die benannten Ansprechpartner der Landesfachverbände gern weiter: Übersicht der Landesfachverbände und deren Ansprechpartner