Mit der Veröffentlichung eines Sachsen-Anhalt-Plans hat die Landesregierung am gestrigen 19. Mai den Zeitplan für eine weitere Rückführung der Eindämmungsmaßnahmen des Corona-Virus aufgezeigt. Mit der noch zu beschließenden sechsten Landesverordnung wird es demnach ab 28. Mai 2020 auch weitere Lockerungen für den Sport und das Sportreiben in Sachsen-Anhalt geben.
Training auch in Sporthallen wieder möglich Ab dem 28. Mai soll auch das sportliche Training in Sport- und Schwimmhallen wieder möglich sein. Bisher war das das nur auf Sportanlagen im Freien erlaubt. Wichtig: Nach wie vor ist vor einer Inbetriebnahme der Sportanlage die Genehmigung des Trägers der Sportstätte einzuholen. Die Freigabe der Sportstätte erfolgt durch ihren Betreiber (Kommune, Verein, Privatbetreiber). Nutzungsvoraussetzung sind die Empfehlungen der jeweiligen Spitzensportverbände. Entsprechend der Größe der Sportanlage kann der Betreiber eine Höchstbelegung festlegen. Im Gegenzug dazu soll die aktuell gültige 5-Personen-Regelung für Training in Kleinstgruppen entfallen. Die Vorgaben der Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern und die bisherigen Hygieneanforderungen bleiben bestehen. Sportvereinen, die planen ab dem 28. Mai wieder das Training in Sporthallen oder Schwimmhallen aufzunehmen zu wollen, empfiehlt der LSB Sachsen-Anhalt frühzeitig die erforderlichen Vorbereitungen dafür zu treffen. Dazu zählen die Kontaktaufnahme mit dem Träger der Sportanlage und die Erstellung und Einreichung eines Nutzungskonzeptes mit Vorgaben zur Einhaltung der geforderten Hygienevorschriften (Sportartspezifische Regeln der Spitzensportverbände). Gesundheitsamt genehmigt Ausnahmen für Kadersportler Weitergehenden Ausnahmen für Berufssportler und Kadersportler (Olympiakader, Perspektivkader sowie Nachwuchskader 1 und 2) können auf der Basis der jeweiligen Konzepte der Spitzensportverbände ab dem 28. Mai durch das zuständige Gesundheitsamt genehmigt werden. Damit einhergehend entfällt die Genehmigungspflicht durch das Landesverwaltungsamt. Versammlungen bis 100 Personen wieder möglich Auch im Bereich Veranstaltungen sieht die neue Landesverordnung Lockerungen vor. Fachveranstaltungen, Tagungen oder Delegiertenversammlungen mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 100 Personen sollen ab 28. Mai wieder stattfinden dürfen. Ab 1. Juli steigt die mögliche Teilnehmerzahl für solche Veranstaltungen dann auf 250. Diese Lockerung hat auch für die Veranstaltungen und die Gremienarbeit des LSB Sachsen-Anhalt Auswirkungen. Der Vorstand des LSB Sachsen-Anhalt hat sich darauf verständigt, die Teilnehmerzahl für LSB-Präsenzveranstaltungen im Bildungs- und Tagungsbereich nach Pfingsten vorerst auf 40 Personen zu begrenzen, was mit den räumlichen Möglichkeiten unter Einhaltung des Mindestabstandes zusammenhängt. Der LSB-Vorstand hatte Mitte März alle LSB-Veranstaltungen bis einschließlich 31. Mai abgesagt. Die im Mai ausgefallenen LSB-Regionalkonferenzen werden voraussichtlich am 7. Juli in Halle und am 9. Juli in Magdeburg nachgeholt. Die Konferenzen dienen der regionalen Information der Kreis- Stadtsportbünde sowie der Landesfachverbände und der inhaltlichen Vorbereitung der Beschlüsse des LSB-Hauptausschusses 21. November 2020. Nach dem geplanten Beschluss durch das Landeskabinett am 26. Mai werden wir die 6. Landesverordnung, die am 28. Mai in Kraft treten soll, unserer Mitgliedern an dieser Stell zeitnah zur Verfügung stellen.